Teilprüfung 2: Gesetzgebung

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Prüfungsstoff: Gesetzgebung

 

Die 59 Fragen decken den gesamten Prüfungsstoff der VAPKO-Unterlagen ab. Trotzdem sollten die Informationen im Leitfaden als Prüfungsvorbereitung studiert werden.
Die einzelnen Artikelnummern werden nicht geprüft. Der Fokus liegt auf dem Inhalt.

1 / 55

Der Handel mit Pilzen ist in einer spezifischen Verordnung geregelt, daher gilt die Pflicht zur Selbstkontrolle gemäss Artikel 26 des Lebensmittelgesetzes nicht für den Pilzhandel. Ist diese Aussage richtig?

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Wo findet man bei frischen Speisepilzen, welche für den Handel bestimmt sind, die spezifischen Anforderungen in Bezug auf die Zubereitung?

3 / 55

Wie werden gemäss Art. 33 der Verordnung des EDI über Lebensmittel pflanzlicher Herkunft, Pilze und Speisalz (VLpH) nicht frische Speisepilze definiert? (Mehrfachantwort)

4 / 55

Sind Pilze nach Gesetz Lebensmittel oder Genussmittel?

5 / 55

Ein Lebensmittelproduzent vertreibt gefrorene Pilzhüte. Was ist zu beachten? (Mehrfachantwort)

6 / 55

Welche kantonale Instanz koordiniert die Produktkontrollen und ordnet allfällige Massnahmen an?

7 / 55

Unter Rückverfolgbarkeit im Rahmen der betrieblichen Selbstkontrolle versteht man zum Beispiel, dass bei Pilzen
über den Fundort Auskunft gegeben werden kann. Ist diese Aussage richtig?

8 / 55

Welche Punkte beinhaltet die Selbstkontrolle? (Mehrfachantwort)

9 / 55

Ein Lebensmittelbetrieb möchte verpackte, tiefgefrorene Pilzhüte anbieten. Ist das zulässig?

10 / 55

Die verschiedenen Verordnungen des Lebensmittelrechtes präzisieren die spezifischen Aspekte der Lebensmittelsicherheit, -qualität und -kennzeichnung. Welche Verordnung bildet die Grundlage dafür?

11 / 55

Müssen Produkte aus kultivierten Pilzen besonders gekennzeichnet werden?

12 / 55

Wo ist die Verordnung über Lebensmittel pflanzlicher Herkunft, Pilze und Speisesalz (VLpH) zu finden?

13 / 55

Welche Verpflichtungen haben Hersteller, Importeure und Inverkehrbringer von Lebensmitteln? (Mehrfachantwort)

14 / 55

Dürfen frische Pilze mit einigen madigen Perforierungen (Stichstellen) in den Handel gelangen?

15 / 55

Ein Restaurant möchte die im angrenzenden Waldstück gefundenen Pilze vor der Zubereitung kontrollieren lassen. Gemäss der Verordnung des EDI über Lebensmittel pflanzlicher Herkunft, Pilze und Speisesalz (VLpH) gibt es bestimmte Speisepilze, die nur unter spezifischen Anforderungen in den Verkehr gebracht werden können. Was trifft zu?

16 / 55

In der Schweiz hergestellte Nasskonserven mit polnischen Steinpilzen werden mit Herkunft CH angepriesen. Ist dies zulässig?

17 / 55

Welche Punkte regelt der Art. 10 des Lebensmittelgesetzes (LMG)?

18 / 55

Welche Neuerungen brachte die Revision der Verordnung über Lebensmittel pflanzlicher Herkunft, Pilze und Speisesalz (VLpH) im Jahr 2020?

19 / 55

Welche Aufgaben hat der Bund im Zusammenhang mit Lebensmitteln?

20 / 55

Entbindet die amtliche Kontrolle von der Pflicht zur Selbstkontrolle?

21 / 55

Was besagt das Lebensmittelgesetz im Art. 7 bezüglich der Lebensmittelsicherheit? (Mehrfachantwort)

22 / 55

Auf einer Konservendose mit der Bezeichnung Zuchtchampignon will der Hersteller einen Steinpilz abbilden. Ist das zulässig?

23 / 55

Dürfen Packungen mit nur frischen Pilzfüssen verkauft werden?

24 / 55

Was ist bei Lebensmitteln mit Trüffeln gemäss Art. 37 VLpH zutreffend? (Mehrfachantwort)

25 / 55

Welchen Zweck hat das Lebensmittelgesetz (LMG) gemäss Art. 1? (Mehrfachantwort)

26 / 55

Müssen frische Pilze kühl gelagert werden?

27 / 55

Welches ist der Zweck der Lebensmittelgesetzgebung? (Mehrfachantwort)

28 / 55

Wer ist gemäss Art. 26 des Lebensmittelgesetzes (LMG) zur Selbstkontrolle hinsichtlich Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet? (Mehrfachantwort)

29 / 55

Welche Verordnung umschreibt die Anforderungen an Pilze und regelt deren besondere Kennzeichnung?

30 / 55

Reicht auf der Packung von Pilzen im Handel die Bezeichnung „Speisepilz“ aus?

31 / 55

Im 2002 wurde in der Lebensmittelgesetzgebung für den Handel und das Gewerbe die Pflicht einer amtlichen
Pilzkontrolle aufgehoben. Durch welche Kontrollpflicht wurde sie ersetzt?

32 / 55

Welches Bundesamt ist auf Bundesebene für den Bereich „Lebensmittel“ zuständig?

33 / 55

In der Verordnung des EDI über Lebensmittel pflanzlicher Herkunft, Pilze und Speisesalz (VLpH) werden die Begriffe "Speisepilze" und "verarbeitete Speisepilze" definiert. Was trifft zu? (Mehrfachantwort)

34 / 55

Welche Aufgaben hat die verantwortliche Person eines Betriebs im Rahmen der Selbstkontrolle?

35 / 55

Welche Aufgaben hat der Kanton im Zusammenhang mit Lebensmitteln?

36 / 55

Welches kantonale Kontrollorgan vollzieht das Lebensmittelgesetz?

37 / 55

Wer ist auf kantonaler Stufe für den Vollzug der Lebensmittelgesetzgebung zuständig? (Mehrere Antwortmöglichkeiten)

38 / 55

Müssen Produkte aus getrockneten Pilzen besonders gekennzeichnet werden?

39 / 55

Welche Reinigungsmethoden frischer Speisepilze sind gemäss Art. 33 der Verordnung des EDI über Lebensmittel pflanzlicher Herkunft, Pilze und Speisesalz (VLpH) zulässig?

40 / 55

Was legt die VLpH fest? (Mehrfachantwort)

41 / 55

Was beinhaltet der Art. 118 der Bundesverfassung im Zusammenhang mit Lebensmitteln? (Mehrfachantwort)

42 / 55

Wo werden die Anforderungen an frische Speisepilze geregelt?

43 / 55

Gemäss Art. 36 Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung besteht eine Deklarationspflicht von vorverpackten Lebensmitteln. Welche Angaben müssen gemacht werden? (Mehrfachantwort)

44 / 55

Wo ist die Empfehlungsliste der Speisepilze für den Eigengebrauch zu finden?

45 / 55

Müssen alle für den Handel bestimmten, wildwachsenden Speisepilze durch eine amtliche Pilzkontrollperson kontrolliert werden?

46 / 55

Welche Auskunft muss ein Unternehmen gemäss Art. 83 der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV) hinsichtlich der Rückverfolgbarkeit seiner Lebensmittel geben können? (Mehrfachantwort)

47 / 55

Ist die Kontrolle von selbst gesammelten Pilzen, welche für den Eigengebrauch bestimmt sind, vorgeschrieben?

48 / 55

Welche Anforderungen müssen Speisepilze gemäss Art. 33 der Verordnung des EDI über Lebensmittel pflanzlicher Herkunft, Pilze und Speisalz (VLpH) erfüllen? (Mehrfachantwort)

49 / 55

„Schopftintlinge senken den Blutzucker“ ist eine Aussage, die für die Werbung unzulässig ist. Warum? (Mehrfachauswahl möglich)

50 / 55

Welche Punkte regelt der Art. 10 der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV)?

51 / 55

Gibt es eine Empfehlungsliste der Speisepilze, die für den Eigengebrauch geeignet sind?

52 / 55

Was bedeutet VLpH?

53 / 55

Wie müssen frische Pilze für den Transport und die Abgabe an Konsumentinnen und Konsumenten gelagert und transportiert werden?

54 / 55

Was regelt das Schweizer Lebensmittelrecht? (Mehrfachantwort)

55 / 55

Welche Funktion hat die amtliche Lebensmittelkontrolle?

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