Teilprüfung 2: Gesetzgebung

Probeprüfung: Gesetzgebung

 

Kenntnis von vorgegebenen Artikeln des Lebensmittelgesetzes und der Lebensmittelverordnung. Aus diesen werden hier zufällig 20 Prüfungsfragen gestellt. An der VAPKO-Prüfung erfolgen die Testfragen ebenfalls im Multiple-Choice-Verfahren.
Die einzelnen Artikelnummern werden nicht geprüft. Der Fokus liegt auf dem Inhalt.

 

 

Bewertungsmassstab:

Jede richtige Antwort zählt einen Punkt. Es können also 20 Punkte erreicht werden.

 

Benötigte Punktzahl:

12 Punkte (60%)

 

Zeitlimit: 30 Minuten

1 / 20

In der Verordnung des EDI über Lebensmittel pflanzlicher Herkunft, Pilze und Speisesalz (VLpH) werden die Begriffe "Speisepilze" und "verarbeitete Speisepilze" definiert. Was trifft zu? (Mehrfachantwort)

2 / 20

Gemäss Art. 36 Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung besteht eine Deklarationspflicht von vorverpackten Lebensmitteln. Welche Angaben müssen gemacht werden? (Mehrfachantwort)

3 / 20

Reicht auf der Packung von Pilzen im Handel die Bezeichnung „Speisepilz“ aus?

4 / 20

Welches Bundesamt ist auf Bundesebene für den Bereich „Lebensmittel“ zuständig?

5 / 20

„Schopftintlinge senken den Blutzucker“ ist eine Aussage, die für die Werbung unzulässig ist. Warum? (Mehrfachauswahl möglich)

6 / 20

Ist die Kontrolle von selbst gesammelten Pilzen, welche für den Eigengebrauch bestimmt sind, vorgeschrieben?

7 / 20

Welche Punkte regelt der Art. 10 der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV)?

8 / 20

Was besagt das Lebensmittelgesetz im Art. 7 bezüglich der Lebensmittelsicherheit? (Mehrfachantwort)

9 / 20

Unter Rückverfolgbarkeit im Rahmen der betrieblichen Selbstkontrolle versteht man zum Beispiel, dass bei Pilzen
über den Fundort Auskunft gegeben werden kann. Ist diese Aussage richtig?

10 / 20

Welche Aufgaben hat der Kanton im Zusammenhang mit Lebensmitteln?

11 / 20

Die verschiedenen Verordnungen des Lebensmittelrechtes präzisieren die spezifischen Aspekte der Lebensmittelsicherheit, -qualität und -kennzeichnung. Welche Verordnung bildet die Grundlage dafür?

12 / 20

Wo ist die Empfehlungsliste der Speisepilze für den Eigengebrauch zu finden?

13 / 20

Welche Punkte regelt der Art. 10 des Lebensmittelgesetzes (LMG)?

14 / 20

Wer ist auf kantonaler Stufe für den Vollzug der Lebensmittelgesetzgebung zuständig? (Mehrere Antwortmöglichkeiten)

15 / 20

Müssen Produkte aus getrockneten Pilzen besonders gekennzeichnet werden?

16 / 20

Müssen frische Pilze kühl gelagert werden?

17 / 20

Welche Neuerungen brachte die Revision der Verordnung über Lebensmittel pflanzlicher Herkunft, Pilze und Speisesalz (VLpH) im Jahr 2020? (Mehrfachantwort)

18 / 20

Müssen alle für den Handel bestimmten, wildwachsenden Speisepilze durch eine amtliche Pilzkontrollperson kontrolliert werden?

19 / 20

Dürfen Packungen mit nur frischen Pilzfüssen verkauft werden?

20 / 20

Der Handel mit Pilzen ist in einer spezifischen Verordnung geregelt, daher gilt die Pflicht zur Selbstkontrolle gemäss Artikel 26 des Lebensmittelgesetzes nicht für den Pilzhandel. Ist diese Aussage richtig?

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